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Hinweise zur Ausübung des Angelsports an der Bode
Die nachfolgenden Regelungen gelten speziell für das Angeln an der Bode zwischen Staumauer Wendefurth und Thale (Waldkater),
Pachtgewässer der Nordharzer Anglervereinigung e.V. Kartenausgabe erfolgt durch Sie eingesetzte Stellen, unser Verein hat auf Ausgabe, Vergabe, sowie Preisgestaltung und Besatz mit Fangfähigen Fischen keinen Einfluss. Wir bitten das zu beachten!!
Angelberechtigungen
Das Angeln an der Bode ist genehmigungspflichtig!
Voraussetzung ist der Fischereischein. Zusätzlich wird eine Angelkarte für die Harzer Salmonidengewässer benötigt. (für Mitglieder
des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt).
Personen unter 18 Jahren ist es nicht getattet in der Bode zu fischen da Sie nur zum Friedfischangeln berechtigt sind.
Quelle Fischerreigesetz Land SA §29 Absatz 2
Achtung, weiterhin ist die Zusatzkarte für diesen Bodeabschnitt zwingend erforderlich!
Wichtig :
Ab Saison 2009 ist das auf den Karten aufgedruckte Fischlogo sichtbar an der Kleidung zu tragen
Angler ohne diese Karte können Gastkarten erwerben (!! nur für den Abschnitt TS Wendefurth - Mündung Kästenbach gültig!!):
Wochenkarte: 80,00 €
3 -Tages-Karte: 40,00 €
Tageskarte: 20,00 €
Die Gastkarten sind erhältlich bei:
Hotel „Forelle“, Herr Nürnberg, Treseburg (039456/5640
Gemeindeverwaltung Treseburg, Frau Steffen (039456/223
Gemeindeverwaltung Altenbrak, Frau Schmidt (039456/205
Forellenzuchtanlage Zordel, Herr Handschag, Altenbrak (039456/381
Herrn Martin Jeske, Altenbrak, Ludwigshütte 9 (039456/207
Mindestmaße
Bachforelle: 27 cm, Regenbogenforelle: 25 cm, Äsche: 30 cm
Fangbegrenzung
pro Tag 3 Salmoniden
Angelmethoden/Streckenkennzeichnung
- gelbes Schild mit einem „F“: Angeln nur mit künstlicher Fliege erlaubt
- rotes Schild: generelles Angelverbot
Achtung, auf Streckenübergänge (geteilte Schilder) achten.
Schonzeiten
für alle Fische : 15.9. - 31.3.
Achtung !
Von der Mündung des Kästenbach bis Thale Waldkater ist Dauer Schonstrecke absolutes Angelverbot !!
Die Angelstrecken befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Harz und berühren das Naturschutzgebiet Bodetal. Dementsprechend ist jeder Angler verpflichtet, die Belange des Naturschutzes sorgfältig zu beachten. Insbesondere sind die Ufer so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, da sie Gelegezonen für geschützte Wasservögel darstellen können. Fischsterben oder - Krankheiten sowie Gewässerverschmutzungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Gegenüber Fischereiaufsehern und Fischereischutzbeauftragten der Vereinigung Nordharzer Anglervereine e. V. insbesondere des Fliegenfischer und Gewässerschutzvereins Bodetal e. V. : hat sich jeder Angler mit den erforderlichen Dokumenten auszuweisen.
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