Achtung Schonzeiten beachten:Bachforelle 15.09. – 31.03. Hecht 15.02. – 30.04. Zander 15.02. – 31.05. Es besteht ein allgemeines Angelverbot in der Zeit vom 15.02. bis 31.03. eines Jahres außer für die beiden Vorsperren Hassel und Rappbode. Abweichungen zum allgemeinen Angelverbot sind möglich, wenn diese nach Punkt 3.3 dieser Ordnung vermerkt und festgelegt sind.Keine Meldungen vorhanden!